Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
PresseClubBraunschweig. Der Sitz ist in Braunschweig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Förderung der Arbeit im journalistischen, publizistischen und sonstigen mediengebundenen Bereich. Erfahrungsaustausch, Informationsfluß und Kontakte sollen gewährleistet und erleichtert werden.
§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge
- Persönliche Mitglieder: Hauptberuflich tätige JournalistInnen, redaktionelle MitarbeiterInnen von Pressestellen sowie Personen, die beruflich enge Kontakte zu Medien pflegen. Jedes persönliche Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Fördernde Mitglieder: Unternehmen der Wirtschaft, Körperschaften, Kammern, Organisationen und Verbände. Jedes fördernde Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
- Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung (Dreiviertelmehrheit). Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die satzungsmäßigen Ziele verstoßen oder dem Ansehen des Clubs Schaden zufügen. Der Austritt eines Mitglieds muß dem Vorstand schriftlich angezeigt werden und ist nur zum Ende des laufenden Geschäftsjahrs möglich. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei fördernden Mitgliedern zusätzlich durch Stellung eines Insolvenzantrags.
- Die Höhe der Jahresbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen, der Vorstand legt seine Empfehlung vor. Persönliche Mitglieder zahlen 60 € , Berufsneulinge 30 €, fördernde Mitglieder mindestens 100 € pro Kalenderjahr. Volontär*innen können kostenfrei Mitglied werden.
§ 4 Organe
1. Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie findet mindestens einmal im Jahr unter der Leitung des/der ersten Vorsitzenden statt. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in einer Frist von mindestens vier Wochen. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen, wenn er es im Interesse des Clubs für erforderlich hält. Sie ist einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt. Satzung und Geschäftsordnung können nur von der Mitgliederversammlung geändert werden (Dreiviertelmehrheit). Die Versammlung gilt als beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
2. Vorstand: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: erster Vorsitz, zweiter Vorsitz, Kassenwart / Schriftführer. Er kann um bis zu zwei Beisitzer erweitert werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
§ 5 Auflösung
Im Falle einer Auflösung kommen die verbliebenen Gelder einem gemeinnützigen Zweck oder einer Nachfolgeorganisation des PresseClubBraunschweig zugute. Mit Mehrheit beschlossen auf der Gründungsversammlung in Braunschweig. Montag, 22. April 2002.
Dr. Andreas Döring (Erster Vorsitzender) Anita Pöhlig (Zweite Vorsitzende) Jochen Hotop (Kassenwart/Schriftführer)